Teilnehmen können alle Gründer:innen über 18 Jahre, die in den letzten 2 Kalenderjahren die Gründung oder Übernahme realisiert haben. Die Gründung/Übernahme ist durch den Handelsregistereintrag, die Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Dokumente zu belegen.
Der Sitz des gegründeten/übernommenen Unternehmens muss sich im Landkreis Stade befinden. Bewerbungen auswärtiger Bewerber:innen mit regionalem Bezug können bei Sonderpreisen Berücksichtigung finden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind über das digitale Bewerbungsformular oder das PDF Dokument per Mail an einen der Partner im Stader Gründungsnetzwerk zu senden. Einsendeschluss ist jährlich der 15. August. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. des E-Mail Eingangs. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Gründerpreis der Stader Region wird jedes Jahr verliehen. Der Gründerstar wird mit einem Geldpreis in Höhe von 1.000 EUR ausgezeichnet. Die Jury kann einen oder mehrere Sonderpreise in Höhe von 500 EUR vergeben.
Die Jury besteht aus Vertreter:innen der IHK Stade, der HWK Braunschweig-Lüneburg-Stade, der Wirtschaftsförderung Hansestadt Buxtehude, der Wirtschaftsförderung Hansestadt Stade und der Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH.
Alle Personen, die Ihre Unterlagen lesen und beurteilen, verpflichten sich, die Informationen und Daten vertraulich zu behandeln. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmerdaten des Wettbewerbs in einer Datei gespeichert und mit automatischen Verfahren verarbeitet werden.
Eine Haftung für verlorengegangene oder unbefugt durch Dritte verwendete Einsendungen kann nicht übernommen werden. Schadensersatzansprüche jeglicher Art aus der Überlassung der Unterlagen, Ihrer Geschäftsidee und/oder des Geschäftsplans sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Rücksendung der Wettbewerbsbeiträge besteht nicht.
Mit der Teilnahme an dem Gründerpreiswettbewerb erklären sich die Bewerber*innen mit der Verwendung und Veröffentlichung ihrer Daten und Bildrechte im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit des Stader Gründungsnetzwerkes einverstanden. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen oder eingeschränkt werden, ansonsten ist diese unbegrenzt gültig.